Anlagentechnischer Brandschutz
Darunter fallen alle technischen Anlagen und Einrichtungen, welche zur Verbesserung des Brandschutzes dienen. Zu den typischen, dem Brandschutz dienenden gebäudetechnischen Anlagen zählen insbesondere:
- Brandlastarme Elektroinstallation mit hoher Dezentralität und Fehlerstromschutzschalter mit einem Nennfehlerstrom kleiner 300 mA
- Brandmeldeanlagen (BMA)
- Rauchansaugsysteme, beispielsweise zur Unterstützung der Rauchdetektion in Fußböden- oder Deckenhohlräumen, die der Leitungsverlegung dienen (i. d. R. Teil einer BMA)
- optische und akustische Alarmierungsanlagen, häufig auch als Teil einer Brandmeldeanlage
- Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA)
- Anlagen zur Bevorratung von und Versorgung mit Löschwasser
- selbsttätige Feuerlöschanlagen (z. B. in Form von Sprinkleranlagen und Gaslöschanlagen) einschließlich der örtlichen Vorhaltung der zugehörigen Löschmittel
- nichtselbsttätige Feuerlöschanlagen (Wandhydranten) mit entsprechenden Schlauchanschlüssen als „gebäudeinternes Ende“ trockener oder nasser Steigleitungen
- Feststellanlagen für Rauchschutztüren in Flucht- und Rettungswegen
- Fluchttürterminals zur Steuerung und Überwachung von ins Freie oder in andere Brandabschnitte führenden Fluchttüren
- die Flucht- und Rettungswegbeleuchtung als Teil der Sicherheitsbeleuchtungsanlage (Notbeleuchtung)
- manuell zu bedienende Feuerlöscher (so genannte Handfeuerlöscher)
Überdrucklüftungsanlagen zur weitgehenden Vermeidung des Eindringens von Rauch in Flucht- und Rettungswege (z. B. in die Fluchttreppenhäuser von Hochhäusern)
- Schottungen für die Durchdringung von Bauteilen mit Anforderungen an den Feuerwiderstand durch Kabelanlagen und Rohre (so genannte Brandschotts) bzw. Brandschutzklappen (BSK) zur Schottung infolge der Durchdringung von Bauteilen – wie vor – durch Lüftungsleitungen und -kanäle.
Im Zuge der Umnutzung, des Umbaus oder der Erweiterung von Bestandsgebäuden (Aufhebung des Bestandschutzes), aber auch bei Neubauten und als unmittelbare Manifestation des architektonischen Gestaltungswillens, gewinnen die Anlagen des gebäudetechnischen Brandschutzes an Bedeutung.
In Wohnungs- und Gesellschaftsbau dienen diese Anlagen der Kompensation von Abweichungen zu den gesetzlichen Forderungen. Die Entwicklung ist von steigenden Kosten für Betrieb, Wartung und Instandhaltung der gebäudetechnischen Anlagen begleitet.